10.09.21 UCL-Tickets

Der BSC YB weist explizit darauf hin, dass der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen verboten ist. Tickets, die zu höheren Preisen angeboten werden, werden umgehend gesperrt und dem Ticketinhaber wird der Zutritt zum Stadion verwehrt. Die verantwortlichen Personen müssen mit den in den AGB festgelegten Konsequenzen rechnen (Abschnitt 3.2). Insbesondere kann YB der Person einen zukünftigen Ticketkauf verweigern, den Zutritt zum Stadion verwehren und ein Stadionverbot aussprechen. Des Weiteren kann jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung mit einer Konventionalstrafe von bis zu 5‘000 Franken geahndet werden. Die Weitergabe von Tickets zum normalen Ticketpreis ist hingegen erlaubt.

Ebenfalls distanziert sich YB in jeglicher Form von Drittanbietern, externen Auktionsplattformen und Online-Ticketbörsen und lehnt jegliche Verantwortung und Auskünfte über Preise und Gültigkeit für solche Tickets ab.  

[dm][sst]




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