AGB





Stand: März 2024

01Geltungsbereich

Für den Erwerb und die Verwendung von Tickets (Einzeltickets und Abonnemente) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Ticket-AGB, welche die Ticketinhaber:innen durch Erwerb oder Verwendung der Tickets akzeptieren. Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Stadionordnung (bscyb.ch/stadionordnung) sowie der jeweils aktuellen Pandemieregelung (bscyb.ch/pandemie). Durch den Ticketkauf akzeptiert die Käuferin oder der Käufer die AGB, die Stadionordnung und die Pandemieregelung. Anderslautende Vereinbarungen zwischen der BSC YOUNG BOYS AG (nachfolgend YB genannt) und den Ticketinhaber:innen sind nur verbindlich, wenn sie von YB schriftlich bestätigt vorliegen. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen der Ticketinhaberin und dem Ticketinhaber und YB, als Veranstalterin der Heimspiele des BSC YOUNG BOYS sowie anderen Veranstaltungen.

02Ticketing

2.1 Einzeltickets
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt die Käuferin oder der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spiels des BSC YOUNG BOYS in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet. Im Falle von Spiel- oder Vorstellungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzem Ausschluss von Zuschauenden, die nicht direkt durch YB veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Im Falle einer Spielverschiebung gilt Ziffer 2.9 nachfolgend.

2.2 Abonnemente | Packages
Mit dem Kauf eines Abonnements (Dauerkarte) oder eines Packages erwirbt die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber das Recht auf den Besuch der Spiele des BSC YOUNG BOYS oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie, die in der definierten Zeit stattfinden. Unter Package sind mehrere Einzeltickets zu verstehen, die von den Kunden, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, nur zusammen, d.h. im Bündel, erworben werden können. Wo nachfolgend nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten für Packages die Bestimmungen wie für die Abonnemente. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, -verschiebungen und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzen Ausschluss von Zuschauenden, die nicht direkt durch YB veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Allfällige Vergünstigungen oder weitergehende Leistungen für Saisonkarteninhaber:innen (z.B. Bring-a-Friend-Aktion, Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im YB-Fanshop, etc.) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf der offiziellen Website bscyb.ch. Es besteht diesbezüglich jedoch kein Rechtsanspruch.

2.3 Vertragsschluss | Bestellung | Ticketbezug
YB bietet ihren Nutzer:innen (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets/Abonnemente nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an verschiedenen Verkaufsstellen und über das Internet zu erwerben. Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils von den Kunden aus, indem die Kundin oder der Kunde eine Bestellung an YB abgibt und eine Zahlung bzw. einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen den Kunden und YB erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Bestellung durch YB bzw. durch das Versenden oder durch die Übergabe des Einzeltickets/Abonnements. Für den Fall, dass sich nach der Bestellung ergeben sollte, dass die bestellten Plätze nicht oder nicht mehr verfügbar sind, behält sich YB vor, den Ticketkäufer:innen bei Verfügbarkeit andere und möglichst gleichwertige Plätze wie die bestellten anzubieten. Den Ticketkäufer:innen steht in diesem Fall ein umgehend auszuübendes Recht zu, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. YB behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Maximalanzahl der bestellbaren Tickets oder Abonnemente zu bestimmen.

2.4 Preise & Gebühren
Massgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise im Public-Bereich sind auf der offiziellen Webseite bscyb.ch ersichtlich und verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2.6% und dem städtischen Sicherheitszuschlag von CHF 1.50 sowie exklusive einer allfälligen Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr. YB behält sich vor, an den Vorverkaufsstellen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Preise im VIP-/Hospitality-Bereich sind auf der offiziellen Webseite bscyb.ch ersichtlich. Diese Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer von 8.1% und inklusive dem städtischen Sicherheitszuschlag von CHF 1.50 sowie Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr.

2.5 Zahlungsbedingungen
Bestellungen werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt (mit den von YB zur Verfügungen gestellten Zahlungsmöglichkeiten, wie z.B. Kreditkarte oder Barzahlung, etc.). Der Ticket-/Abonnementsversand bzw. die Ticket-/Abonnementsübergabe erfolgt jedoch immer erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei YB. Bei unvollständigen oder nicht fristgerechten Zahlungen oder bei nicht ausreichender Kreditkarten- oder Kontodeckung, ist YB berechtigt, unbezahlte Einzeltickets/Abonnemente zu stornieren bzw. die Bestellung ersatzlos zu streichen und/oder die Einzeltickets/Abonnemente zu sperren und diese wieder für den Verkauf freizugeben. Die Überwälzung der Bearbeitungskosten an die Kunden sowie die Geltendmachung von Ersatz des weiteren Schadens bleibt für diese Fälle ausdrücklich vorbehalten.

2.6 Ticketnutzungsbedingungen
Einzeltickets und Abonnemente werden grundsätzlich elektronisch via YB Ticket-App (Mobile Ticket) oder physisch (Papiertickets/Plastikkarte für Saisonkarte) ausgestellt. Wenn Einzeltickets/Abonnemente in die YB Ticket-App ausgeliefert werden, wird das Ticket frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn aktiviert (Aktivierung des QR-Codes). Das Ticket kann mit Hilfe der integrierten Transfer-Funktion an einen anderen Kontakt elektronisch übertragen (transferiert) werden. Andere Übertragungsarten (Bildschirmfotos) sind nicht möglich. Bei Mobile Tickets sind die Kund:innen selber für die Funktionstüchtigkeit ihres Smartphones (intaktes Display ohne erhebliche Kratzer, Helligkeit des Displays, Internetverbindung, Akkuleistung, etc.) verantwortlich. Physische Tickets werden durch YB gedruckt und ausgeliefert. Physische Tickets können nur physisch übertragen werden. Nachahmungen, Kopien und Fotos berechtigen nicht zum Stadioneintritt. Nur das Originaldokument mit dem aktuell gültigen QR-Code berechtigt zum Stadioneintritt.

2.7 Lieferung und Gefahrenübergang | Reklamation
YB liefert mit dem Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr der bestellenden Person. Die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber ist verpflichtet, die Einzeltickets/Abonnemente sofort nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Sitz-/Stehplatz, Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen. Eine Reklamation hat unverzüglich zu erfolgen. Erfolgt eine Reklamation nicht sofort nach Erhalt des Einzeltickets/Abonnements durch die Käufer:innen besteht kein Anspruch mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzeltickets/Abonnemente. Die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber ist verpflichtet, das Einzelticket/Abonnement entsprechend vor Schmutz, Nässe, Wärme oder anderen negativen Einflüssen vor einer Beschädigung zu schützen. Kann das Ticket aufgrund einer Beschädigung beim Drehkreuz nicht gescannt oder eingelesen werden, kann eine Gebühr für ein Duplikat/Nachdruck erhoben werden.

2.8 Umtausch und Rückgabe
Rückgabe oder Umtausch der Einzeltickets oder Abonnemente ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei Verschiebung einer Veranstaltung.

2.9 Verschiebungen von Spielen oder Vorstellungen
YB weist darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV), die Swiss Football League (SFL) und die Bewilligungsbehörde der Stadt Bern die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund bitten wir die Ticketinhaber:innen sich regelmässig auf bscyb.ch über allfällige Spielplanänderungen zu informieren. Bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets behalten die Gültigkeit für das neue Spieldatum. Es besteht die Möglichkeit, bereits vollständig bezahlte Tickets bis fünf Arbeitstage nach Publikation der Verschiebung auf bscyb.ch, spätestens aber bis drei Arbeitstage vor dem neuen Spieldatum gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich Gebühren) zurückzugeben oder unter Verfügbarkeit für ein anderes Spiel umzutauschen. Beim Kauf der Einzeltickets über die Ticketcorner AG, gelten die AGB der Ticketcorner AG (ticketcorner.ch).

2.10 Verlorene oder vergessene Einzeltickets/Abonnemente/Packages
Verlorene oder vergessene Einzeltickets/Abonnemente können, sofern diese personalisiert erworben wurden, durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat eines Einzeltickets wird eine Gebühr von CHF 5.00, für ein Duplikat eines Abonnements, sofern dieses verloren wurde, eine Gebühr von CHF 20.00, und wenn dasselbe vergessen wurde, eine Gebühr von CHF 5.00 für ein Ersatzticket erhoben. Duplikate werden nur dem/der ursprünglichen Ticketkäufer:in ausgestellt.

2.11 Ausweise und Ausweiskontrolle
Bei ermässigten Einzeltickets/Abonnemente wird beim Stadioneingang eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Spieltag gilt bei den Einzeltickets als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Bei den Abonnemente gilt als Stichdatum immer das erste Spiel, welches nach dem Kauf mit dem Abonnement besucht werden kann. Bei Einzeltickets oder Packages, welche mit einem Vorkaufsrecht erworben wurden, gilt das Kaufdatum des Abonnements als Stichtag. Für Saisonkarten welche vor der Saison erworben werden, gilt das Stichdatum 31.07. Kinder unter 6 Jahren haben bei Meisterschaftsspiele der Schweizer Super League im ganzen Stadion in Begleitung einer erwachsenen Person freien Eintritt (kein Sitzplatzanspruch). Ein Einzelticket/Abonnement ist nicht notwendig. Ein entsprechender Ausweis zur Altersbestätigung muss beim Einlass ins Stadion durch die Begleitperson vorgewiesen werden. Eine Ticketpflicht kann bei Spielen ausserhalb der Meisterschaft (z.B. Schweizer Cup oder UEFA-Spiele) eingeführt werden. Als Ausweis gilt ein amtlicher Ausweis oder der Führerausweis. Bei der Ermässigung für IV-Bezüger:innen muss ein gültiger IV-Ausweis vorgewiesen werden. Ohne entsprechenden, gültigen Ausweis wird der Stadionzutritt verweigert.
 

03Übertragbarkeit und Weiterveräusserung von Tickets, Vertragsstrafe

3.1 Übertragbarkeit
Die Einzeltickets/Abonnemente sind grundsätzlich übertragbar. Die Eigentümer:innen haften in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch die Ticketinhaber:innen verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit dem Einzelticket/Abonnement verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets/Abonnemente können nur auf Personen übertragen werden, welche einen identischen Ermässigungsanspruch haben. Ist diese nicht der Fall, muss gegen Aufpreis eine Aufwertung des Einzeltickets/Abonnements beglichen werden.

3.2 Weiterveräusserung | Schwarzhandel
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel können die Ticketinhaber:innen die Tickets nur zum privaten Gebrauch beziehen. Der Bezug zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch YB untersagt. Bei Feststellung, dass die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber ohne Zustimmung Tickets zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräussert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten haben (insbesondere über Internetauktionen/Ticketbörsen), kann YB einen zukünftigen Verkauf verweigern, den Zutritt zum Stadion verwehren, ein Stadionverbot aussprechen, sowie kann jeder Verstoss gegen dieses Vertragsbedingung mit einer Konventionalstrafe von bis zu CHF 5'000.00 geahndet werden. YB distanziert sich in jeglicher Form von Drittanbietern, externe Auktionsplattformen und Online-Ticketbörsen und lehnt jegliche Verantwortung und Auskünfte über Preise und Gültigkeit für solche Tickets ab. YB behält sich vor, aus Sicherheitsgründen solche Tickets zu sperren. Diese Tickets verlieren umgehend ihre Gültigkeit. Es besteht in keiner Weise einen Anspruch auf Ersatz. Eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine Aufwertung der Tickets ist ausgeschlossen.

04Zutritt zum Stadion | Ton und Bildaufnahmen | Sammlung von Informationen und Daten

Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Stadionordnung sowie der Pandemieregelung. Personen oder Personengruppen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände (z.B. UEFA, SFV und SFL) oder von YB vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind oder die als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen weder Tickets erhalten, noch das Stadion betreten oder sich im Stadion aufhalten. Die Tickets dieser Inhaber:innen werden annulliert, ohne dass daraus ein Anrecht auf Rückerstattung entsteht.
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung sin die Ticketinhaber:innen insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, von YB und des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten. Der Zutritt ins Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Jede/r Ticketinhaber:in muss sich einer Eingangskontrolle des Sicherheitspersonals unterziehen. Die Ticketinhaber:innen haben beim Betreten des Stadions die Pflicht, dem Sicherheitsdienst und/oder der Polizei die Eintrittskarte vorzuweisen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jede/r Ticketinhaber:in muss sich auf Verlangen hin Abtasten lassen und dem Sicherheitspersonal Einblick in seine Effekten ermöglichen. Grössere Gepäckstücke (max. DIN A4) müssen bei den entsprechenden Schliessfächern vor dem Stadion deponiert werden. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und/oder Drogeneinfluss oder wegen Mitführens von Waffen oder von (feuer-) gefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Bei Weigerung ist YB berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, respektive die Person aus dem Stadion zu verweisen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung von YB gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist verboten. Die Mitnahme von Waffen, Feuerwerkskörpern, Regenschirmen, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Tieren und weiteren gefährlichen Gegenständen ist strikte verboten. Eine detailliertere Liste der verbotenen Gegenstände ist in der Stadionordnung aufgelistet (bscyb.ch/stadionordnung).
Alle Personen, die das Stadion betreten, müssen den ihnen zugewiesenen und den auf dem Einzelticket/Abonnement ausgewiesenen Platz (Sitz- oder Stehplatz) einnehmen und auf dem Weg dorthin die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Sofern Sektoren mit freier Platzwahl (z.B. Stehplätze) bestehen, haben sich die Besucher:innen in dem ihnen zugewiesenen Bereich zu bewegen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher:innen verpflichtet, auf Anweisung des Kontroll- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Plätze als die auf ihrem Einzelticket/Abonnement vermerkt – auch in anderen Sektoren – einzunehmen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht.
Jede Person willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung ihrers oder seines Bildes und ihrer oder seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von YB oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchenden der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.

05Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände | Betreten des Spielfeldes

Den Besuchenden ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden. Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung kann mit einer Konventionalstrafe von bis zu CHF 7‘000.00 geahndet werden. Weitere rechtliche Schritte behält sich YB vor. Das Betreten des Spielfeldes, inklusive Rundgang sowie der technischen Räume ist strengstens verboten und mit einem richterlichen Verbot belegt. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis CHF 2‘000.00 bestraft (exkl. Schadenersatz).

06Missbrauch | Sicherheit

Verstösse gegen die Ticket-AGB und/oder die Stadionordnung werden mit einem Verweis aus dem Stadion ohne Erstattung des Ticketpreises geahndet. Zudem behält sich YB das Recht vor das Benutzerkonto zu sperren, ein Stadionverbot zu erteilen und/oder gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle einer Verhängung eines Stadionverbots wird dem oder den Fehlbaren in jedem Fall eine pauschale Umtriebsentschädigung für die Ermittlung des Sachverhalts und den administrativen Aufwand in der Höhe von bis zu CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.

07Datenschutz

Mit dem Kauf des Tickets akzeptieret die Kundin oder der Kunde, dass seine Personendaten von YB unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung (bscyb.ch/datenschutz) zum Zwecke der Abwicklung des Ticketkaufvertrages und damit zusammenhängende Werbezwecken verwendet wird. Die Kundin oder der Kunde kann die Verwendung seiner Personendaten durch YB oder allfällige Dritte jederzeit ablehnen.

08Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommen. YB behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem triftigen Grund und vorgängiger Information der Ticketinhaber:innen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter bscyb.ch und auf Anfrage erhältlich.

09Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen und ist auf unsere Verträge nicht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern, Kanton Bern, Schweiz.

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Bern, März 2024