FAQ Saisonkarten

Allgemeine Informationen zu der YB-Saisonkarte


01Die YB-Saisonkarte

Die Saisonkarte des BSC Young Boys ist eine Dauerkarte und gilt für die entsprechende Saison der Credit Suisse Super League (jeweils Juli - Juni).

Die Saisonkarte verfügt über einen aufgedruckten QR-Code, welcher wie ein Einzelticket am Drehkreuz eingelesen werden muss.
Der Zutritt nur mit einem Foto der Saisonkarte ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Übertragung der Saisonkarte auf eine andere Person für ein Spiel ist nur via Transfer-Funktion im Ticketshop zulässig.

Die Saisonkarten sind aus recycletem PET (rePET) hergestellt.

02Gültigkeit von Saisonkarten

Die Saisonkarte berechtigt zum Besuch der 18 YB-Heimspiele im Rahmen der Credit Suisse Super League.
Bei Spielen ausserhalb des Meisterschaftsbetriebs ist die Saisonkarte ungültig. Die Saisonkarteninhaber:innen profitieren jedoch von einem Vorkaufsrecht.

Die Saisonkarte ist jeweils nach dem letzten Heimspiel der Saison (ca. Ende Mai/Anfang Juni) erhältlich.

03Bezugsquelle

Die Saisonkarte kann über den Online-Ticketshop, via Hotline (031 344 88 88) oder direkt vor Ort auf der Geschäftsstelle (Papiermühlestrasse 71, 3014 Bern) erworben werden.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten:
  • Geschäftsstelle: Bar, REKA-Check, REKA-Card, EC/Maestro, Postcard, Visa, Mastercard, Twint, Bern City Card, Gutscheine, per Rechnung
  • Hotline: Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder auf Rechnung
  • Ticketshop: Kreditkarte (Mastercard, VISA), Twint oder PostFinance Card

Bestellung auf Rechnung:
Beim Ticketing können Saisonkarten ab Verkaufsstart auf Rechnung bestellt werden. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 5 Tagen zu begleichen. Falls die Rechnung nicht fristgerecht beglichen wurde, werden die Reservationen für die Saisonkarten storniert und die Plätze wieder für den Verkauf freigegeben. Die Rechnung ist somit als Angebot zu verstehen und ist dadurch nicht verbindlich.

Allfällige Zahlungen nach Fälligkeit müssen zwingend dem Ticketing gemeldet werden. Zahlungen nach Fälligkeit gelten als verbindlich. Es besteht jedoch kein Anrecht auf den ursprünglich gebuchten Platz oder auf Rückerstattung. Es besteht lediglich das Anrecht auf einen gleichwertigen Platz.

Falls bis am letzten Werktag vor dem Spieltag (z.B. Freitag vor Samstag oder Sonntag) keinen Zahlungseingang stattgefunden hat, gilt die Saisonkarte am Spieltag noch nicht als bezahlt. Gegen Vorweisen einer Zahlungsquittung kann am Spieltag beim Help Point (Kassenhaus 2 | Ecke Quartierplatz – Sempachstrasse) eine Aboersatzkarte beantragt werden. Der Zahlungseingang wird in der Folgewoche durch das Ticketing kontrolliert.

04Lieferung allgemein

Die Saisonkarte wird sofort* nach erfolgreichem Zahlungseingang per A-Post in einem neutralen Briefumschlag (ohne YB-Logo) versendet, sofern die notwendigen Angaben und Nachweise bei ermässigten Saisonkarten eingereicht wurden (siehe unten "Ausweise und Ausweiskontrolle").

Der Zahlungseingang dauert bei Zahlungen via Postschalter max. 5 Arbeitstage, bei Online Banking max. 2 Arbeitstage und bei Kreditkarte/PostFinance Card sofort. Sofern Sie ihre Saisonkarte nicht innerhalb von 3-5 Arbeitstagen* nach erwartetem Zahlungseingang und/oder Einreichung der notwendigen Nachweise erhalten haben, melden Sie sich bitte unverzüglich beim Ticketing des BSC Young Boys. Nach verstreichen dieser Frist gilt die Saisonkarte als zugestellt und es besteht kein Anrecht auf kostenfreie Neuausstellung. Saisonkarten und Einzeltickets werden aus Sicherheitsgründen in einem neutralen Kuvert versendet.

Beim Verlängerungsprozess der Saisonkarten (April/Mai) kann die Lieferzeit etwas länger dauern.

05Lieferung vor Heimspiel

Spiel am Wochenende: Alle Saisonkarten, welche bis am Donnerstagmittag bezahlt werden, werden noch per A-Post versendet. Danach werden bezahlte Saisonkarten automatisch am Spieltag beim Kassenhaus 2 (Ecke Quartierplatz – Sempachstrasse) an der Reservationskasse hinterlegt. Werden die Karten am Spieltag nicht abgeholt, werden sie in der Folgewoche versendet.

Spiel unter der Woche: Alle Saisonkarten, welche bis zwei Arbeitstag vor dem Spieltag bezahlt werden, werden noch per A-Post versendet. Danach werden bezahlte Dauerkarten automatisch am Spieltag beim Kassenhaus 2 (Ecke Quartierplatz – Sempachstrasse) an der Reservationskasse hinterlegt. Falls die Karten nicht am Spieltag abgeholt wurden, werden diese am Folgetag versendet, sofern nicht ein weiteres Heimspiel innerhalb von drei Tagen folgt. Wenn dies der Fall sein sollten, bleiben die Karten hinterlegt.

Saisonkarten auf Rechnung: Falls bis am letzten Werktag vor dem Spieltag (z.B. Freitag vor Samstag oder Sonntag) keinen Zahlungseingang stattgefunden hat, gilt die Saisonkarte am Spieltag noch nicht als bezahlt. Gegen Vorweisen einer Zahlungsquittung kann am Spieltag beim Help Point beim Kassenhaus 2 (Ecke Quartierplatz – Sempachstrasse) eine Aboersatzkarte beantrag werden. Der Zahlungseingang wird in der Folgewoche durch das Ticketing kontrolliert.

06Preise

Die aktuellen Preise der Saisonkarte sind unter Preise oder in unserem Online-Ticketshop ersichtlich. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive 2.5% Mehrwertsteuer und allfälliger Versand- und Bearbeitungsgebühren.

Ab der Saison 2022/23 wird der Preis der Saisonkarte nach jedem Heimspiel um 1/18 (pro Rata) reduziert. Dadurch kann die Saisonkarte während der ganzen Saison angeboten bzw. erworben werden (je nach Verfügbarkeit), ohne dass ein preislicher Nachteil für die Saisonkartenbesitzer entsteht. Die Saisonkarte bzw. Dauerkarte ist bis max. Ende Februar erhältlich (je nach Verfügbarkeit). Für ein allfälliges Vorkaufsrecht wird vorgängig ein Stichdatum festgelegt. Nach diesem Datum kann ein Vorkaufsrecht nicht mehr gewährleistet werden. 

Durch diese Neuerung ist die Rückrundenkarte (9 Heimspiele) in der Winterpause (ca. Mitte Dezember) neu zum halben Preis einer Saisonkarte erhältlich.

Die Anrechnung von bereits gekauften Dauerkarten oder Einzeltickets für vergangene oder zukünftige Spiele ist nicht möglich.

07Ermässigungen

Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Es kann nur eine Ermässigung geltend gemacht werden. Eine Ermässigung kann nur geltend gemacht werden, wenn zum Zeitpunkt des Kaufes die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und ein entsprechender Nachweis vorgewiesen werden kann. Als Stichdatum gilt immer das erste Spiel, welches nach dem Kauf mit der Saisonkarte besucht werden kann.
 
Kinder U6
Kinder unter 6 Jahren geniessen in Begleitung Erwachsener freien Eintritt ins Stadion Wankdorf (kein Sitzplatzanspruch). Ein Ticket ist nicht notwendig. Ein entsprechender Ausweis zur Altersbestätigung muss beim Einlass ins Stadion vorgewiesen werden. Für eine Sitzplatzgarantie muss ein Ticket für Jugendliche U16 erworben werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Family Corners.

Jugendliche U16
Kinder ab 6 Jahren bezahlen den U16-Preis. Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren erhalten gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises im ganzen Stadion 50% Ermässigung. Im McDonald's Family Corner profitieren Jugendliche U16 von besonders günstigen Preisen.

Erwachsene U26
Jugendliche ab 16 Jahre bezahlen den U26-Preis. Junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren erhalten gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises im ganzen Stadion eine Ermässigung von 20 Prozent.

AHV-Bezüger
Alle Personen ab dem offiziellen AHV-Alter (Frauen ab 64 Jahre / Männer ab 65 Jahre) erhalten gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises im ganzen Stadion eine Ermässigung von 20 Prozent.

IV-Bezüger
Alle IV-Bezüger:innen erhalten gegen Vorweisen des IV-Ausweises im ganzen Stadion eine Ermässigung von 20 Prozent. Der IV-Ausweis muss beim Kauf mindestens noch 3 Monate gültig sein.

08Barrierefreiheit

Rollstuhlplätze
Rollstuhlfahrende und ihre Begleitperson bezahlen einen Einheitspreis auf den Rollstuhlplätzen (A Parkett und C Parkett). Der Preis für eine Saisonkarte beträgt CHF 220.00. Jugendliche unter 16 Jahren (U16) erhalten 50% Ermässigung. Die Rollstuhlplätze sind aus Sicherheitsgründen beschränkt verfügbar. Eintritt nur mit gültiger Saisonkarte über Eingang Papiermühlestrasse 77 (Lift) möglich.

Der Bezug einer Saisonkarte ist nur beim Ticketing (Tel. 031 344 88 88 oder E-Mail ticket@bscyb.ch) möglich.

ACHTUNG: Rollstuhlfahrende brauchen aus Sicherheitsgründen (im Falle einer Evakuation) eine mündige Begleitperson. Begleitpersonen dürfen mit dem Begleiterabo auch dann in Stadion, wenn die zu begleitende Person am Spiel nicht anwesend sein kann.

Blindenplätze
Sehbehinderte und ihre Begleitperson bezahlen einen Einheitspreis auf den Blindenplätzen (A Parkett Mitte - A5). Der Preis für eine Saisonkarte beträgt CHF 220.00. Jugendliche unter 16 Jahren (U16) erhalten 50% Ermässigung. Eintritt nur mit gültiger Saisonkarte möglich. Sie verfolgen das Spielgeschehen auf der Haupttribüne (Sektor A5) mit eigener Live-Reportage über spezielle Kopfhörer. Die Kopfhörer erhalten Sie vor Ort.

Der Bezug einer Saisonkarte ist nur beim Ticketing (Tel. 031 344 88 88 oder E-Mail ticket@bscyb.ch) möglich. 

ACHTUNG: Sehbehinderte brauchen aus Sicherheitsgründen (im Falle einer Evakuation) eine mündige Begleitperson.

09Ausweise & Ausweiskontrolle

Grundsätzlich muss beim Kauf einer Saisonkarte ein Personalausweis (ID/Pass) oder ein anderes amtliches Dokument (Führerausweis) zur Alterskontrolle vorgelegt werden können. IV-Bezüger:innen müssen den aktuell gültigen IV-Ausweis vorweisen.

Wenn eine ermässigte Saisonkarte über den Online-Aboshop eingekauft wird, müssen die Käufer:innen eine Kopie (Vorder- und Rückseite des Ausweises) des entsprechenden Nachweises (Identitätskarte/Pass oder IV-Ausweis) hochladen. Die Saisonkarte wird nur versendet, wenn der entsprechende Nachweis vorhanden ist.

Ermässigte Saisonkarten müssen aus Gründen der Übertragbarkeit auf den Namen des Inhabers oder der Inhaberin ausgestellt werden. Bei einer Online-Bestellung mehrerer Abos müssen aus diesem Grund die Besteller:innen die Namen der Inhaber:innen angeben und den Nachweis (Kopie ID/Pass oder IV-Ausweis) hochladen. 

Bei einer allfälligen Ausweiskontrolle beim Stadioneingang müssen sich die Saisonkarteninhaber:innen entsprechend ausweisen können. Können die Ticketinhaber:innen den entsprechenden Nachweis nicht erbringen, so wird der betreffenden Person der Zutritt ins Stadion verweigert.

10Übertragbarkeit (Transfer)

Die Saisonkarte ist übertragbar. 

Ermässigte Saisonkarten sind nur auf Personen mit einem identischen Ermässigungsanspruch übertragbar. Übertragene Saisonkarten können nicht für den Erwerb eines Einzeltickets in einem anderen Sektor oder einer anderen Preiskategorie angerechnet werden.

Sie können die Saisonkarte physisch oder digital einer anderen Person weitergeben.

Weitergabe Digital
1. Anmelden im Kundenkonto Online-Ticketshop
2. Meine Tickets öffnen
3. Button Transfer beim betreffenden Spiel anklicken
4. Ticketinhaber:in angeben und Button Speichern & neues Ticket erstellen klicken
5. Ticket entweder als Print@Home oder Mobile Ticket herunterladen und versenden

WICHTIGER HINWEIS:
Dieser Vorgang kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und sperrt die physische Saisonkarte für das betreffende Spiel. Es muss zwingend das elektronische Ticket verwendet werden.


VIDEO-ANLEITUNG
 

11Aufwertung (Upgrade)

Ermässigte Saisonkarten sind nur auf Personen mit einem identischen Ermässigungsanspruch übertragbar. Ist diese nicht der Fall, muss die Saisonkarte vorgängig aufgewertet werden. Es gibt drei Möglichkeiten, die Saisonkarte aufwerten zu lassen:
  1. Saisonkarte online im Ticketshop selbständig aufwerten - mehr Infos
    Im Ticketshop können Saisonkartenbesitzer:innen eine Aufwertung auf die Tarife Erwachsene U26, AHV/IV oder Vollpreis selbständig durchführen. Nach der durchgeführten Aufwertung wird ein neues E-Ticket erstellt, welches weitergeleitet werden kann. Die physische Saisonkarte ist nach dem Tausch für dieses Spiel ungültig. 
     
  2. Saisonkarte an der Tageskasse aufwerten lassen
    Beim Help Point an der Tageskasse können Saisonkartenbesitzer:innen ihre Saisonkarte aus zeitlichen und sicherheitstechnischen Gründen nur auf den Vollpreis aufwerten lassen. Nach der durchgeführten Aufwertung wird eine Upgrade-Karte ausgehändigt, welche beim Stadioneinlass mit dem Original-Ticket vorgewiesen werden muss (Original-Ticket wird nicht mutiert).
     
  3. Saisonkarte auf der Geschäftsstelle aufwerten lassen
    Auf der Geschäftsstelle, während den normalen Öffnungszeiten, können Saisonkartenbesitzer:innen vor Ort eine Aufwertung auf die Tarife Erwachsene U26, AHV/IV oder Vollpreis durchführen lassen. Nach der durchgeführten Aufwertung wird ein neues Ticket ausgehändigt. Die physische Saisonkarte ist nach dem Tausch für dieses Spiel ungültig. Ist die Käuferin oder der Käufer nicht auch Inhaber:in der betreffenden Saisonkarte, ist wie an der Tageskasse aus sicherheitstechnischen Gründen nur eine Aufwertung auf den Vollpreis möglich (Original-Ticket wird nicht mutiert).
Berechnungsgrundlage für die Aufwertung:
Für die Aufwertung einer Saisonkarte wird 1/18 des Saisonkartenpreises dem neuen Ticket gemäss Einizelticketpreise angerechnet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Preisdifferenz bei einer Abwertung ist ausgeschlossen.

12Saisonkarte am Spieltag vergessen

Falls die Saisonkarte an einem Spieltag vergessen wurde, haben die Inhaber:innen zwei Möglichkeiten:
  • Die Saisonkarteninhaber:innen haben die Möglichkeit im Kundenkonto des Online-Ticketshops, das Einzelticket der Saisonkarte als E-Ticket auf das Smartphone herunterzuladen, um so in das Stadion zu gelangen.
  • Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und Überprüfung der Personalien erhalten die Saisonkarteninhaber:innen gegen eine Servicegebühr von CHF 5.00 je Karte beim Help Point (Kassenhaus 2 - Tickets 2) eine ABO-Ersatzkarte für das betreffende Spiel.

13Verlust Saisonkarte

Die Saisonkarteninhaber:innen können sich beim Ticketing telefonisch, per E-Mail (ticket@bscyb.ch) oder persönlich vor Ort melden. Die verlorene Saisonkarte wird gesperrt und ein Duplikat wird ausgestellt. Falls die Inhaberin oder der Inhaber persönlich im Ticketing vorbei kommt, kann gegen eine Service- und Produktionsgebühr von CHF 20.00 (je Karte) die neue Karte direkt mitgenommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Duplikat beim nächsten Heimspiel an der Reservationskasse (Kassenhaus 2 – Tickets 2) hinterlegt. Dort kann gegen Vorweisung eines Ausweises und Bezahlung der Gebühr von CHF 20.00 je Karte das Duplikat abgeholt werden.

Am Spieltag: Gegen Vorweisung eines Ausweises und Bezahlung der Gebühr von CHF 20.00 beim Help Point (Kassenhaus 2 - Tickets 2), wird die verlorene oder gestohlene Saisonkarte gesperrt und direkt neu gedruckt. Die neue Karte kann sofort mitgenommen werden.

14Defekte Saisonkarte am Eingang

Falls eine Saisonkarte am Zutrittssystem (Drehkreuz) nicht funktionieren sollte, muss die Karte am Help Point (Kassenhaus 2 - Tickets 2) überprüft werden. Nach eingehender Prüfung der Sasionkarte wird der Besitzerin oder dem Besitzer der Saisonkarte direkt eine neue Karte ausgestellt.

Besteht der Verdacht auf mutmassliche Beschädigung fällt eine Service- und Produktionsgebühr  von CHF 20.00 je Karte an.

15Defekte Saisonkarte

Abgenutzte, beschädigte oder defekte Karten werden während den Öffnungszeiten des Ticketings unentgeltlich ersetzt. Die alte Karte muss zwingend beim Ticketing abgegeben. Besteht der Verdacht auf mutwillige Beschädigung, fällt eine Service- und Produktionsgebühr von CHF 20.00 je Karte an.

16Platzwechsel

Die Saisonkarteninhaber:innen können ihren Platz wechseln. Platzwechsel werden nur durch das Ticketing des BSC Young Boys ausgeführt und sind nur während der Verkaufsphase der Saisonkarten (ca. Mai-Juni) und Rückrundenkarte (ca. Dezember-Januar) möglich. Der Wechsel wird nur gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises oder einer schriftlichen Bestätigung der Saisonkarteninhaber:innen durchgeführt.

a.) Der Wechsel in eine teurere Preiskategorie ist nur gegen Aufpreis möglich. Der Aufpreis entspricht der Differenz zwischen dem Zeitwert des gegenwärtigen und des neuen Platzes.

b.) Der Wechsel innerhalb der gleichen Preiskategorie ist nur gegen eine Service- und Produktionsgebühr von CHF 20.00 je Karte möglich.

c.) Beim Wechsel in eine billigere Preiskategorie ist eine Rückerstattung des Differenzbetrages ausgeschlossen. Die Service- und Produktionsgebühr wird jedoch erlassen.

17Platzwechsel für ein Spiel

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Saisonkartenbesitzer:innen einen Platzwechsel für ein Spiel durchführen können:
  1. Platz online im Ticketshop selbständig wechseln - mehr Infos
    Im Ticketshop können Saisonkartenbesitzer:innen den Platzwechsel selbständig durchführen. Dabei kann auch eine neue Ermässigung (U16, U26, AHV/IV) ausgewählt werden. Nach dem durchgeführten Platztausch wird ein neues E-Ticket erstellt. Die physische Saisonkarte ist nach dem Tausch für dieses Spiel ungültig. 
     
  2. Platzwechsel auf der Geschäftsstelle durchführen lassen
    Auf der Geschäftsstelle, während den normalen Öffnungszeiten, können Saisonkartenbesitzer:innen vor Ort einen Platzwechsel durchführen lassen. Nach dem durchgeführten Platztausch wird ein neues Ticket ausgehändigt. Die physische Saisonkarte ist nach dem Tausch für dieses Spiel ungültig. 
Berechnungsgrundlage für den Platzwechsel:
Für den Platzwechsel wird 1/18 des Saisonkartenpreises dem neuen Platz gemäss Einzelticketpreise angerechnet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Preisdifferenz bei einer Abwertung oder einem Platzwechsel in eine tiefere Preiskategorie ist ausgeschlossen.

18Rückgabe & Umschreibung

Die Rückgabe von Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Saisonkarteninhaber:innen können ihre Karte auf eine andere Person umschreiben lassen. Die Umschreibung wird nur durch das Ticketing des BSC Young Boys ausgeführt und ist nur während der Verkaufsphase der Saisonkarten (ca. Mai-Juni) und Rückrundenkarte (ca. Dezember-Januar) möglich. Die Umschreibung einer Saisonkartekarte auf die neuen Inhaber:innen ist nur mit einer schriftlichen Bestätigung der ehemaligen Inhaber:innen möglich.

Die Umschreibung erfolgt gegen eine Service- und Produktionsgebühr von CHF 20.00 je Karte, sofern nicht noch ein upgrade der Ermässigung notwendig wird. Denn ermässigte Abos sind nur auf andere Personen mit Anspruch auf die gleiche Reduktion übertragbar. Bei der Umschreibung muss eine allfällige Differenz zum Vollpreis beglichen werden. Der Zeitwert der Dauerkarte ist massgebend für die Berechnung des Differenzbetrages.

19Adressänderung

Adressänderungen können dem Ticketing des BSC Young Boys telefonisch oder per E-Mail (ticket@bscyb.ch) mitgeteilt werden. Die Saisonkarteninhaber:innen können die Adresse jedoch auch selber im Kundenkonto des Online-Ticketshop anpassen. Geburtsdaten und Namen können nur durch das Ticketing angepasst werden.

20YB-MAG

Alle Saisonkarteninhaber:innen haben das Anrecht auf ein YB-MAG. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen erhält jedoch nur jede:r Auftraggeber:in/Haushalt automatisch ein YB-MAG zugestellt. Falls ein:e Saisonkarteninhaber:in das ihm zustehende YB-MAG abonnieren oder abbestellen möchte, kann sich die betreffende Person beim Ticketing des BSC Young Boys melden.

21Verlängerungsprozess Saisonkarte

Jede:r Saisonkartenkäufer:in (Auftraggeber:in) erhält gegen Ende April eine Verlängerungsrechnung mit dazugehörigem Begleitschreiben per Post zugestellt. Wenn die bestehende(n) Saisonkarte(n) für die Folgesaison beibehalten werden sollen, ist die fristgerechte Begleichung der zugestellten Rechnung spätestens bis zum 31.05. zwingend. Trifft die Zahlung nicht oder verspätet bei uns ein, verfällt der Anspruch auf die Plätze und dieselben werden nach Ablauf der Fälligkeit für den öffentlichen Verkauf freigegeben.

Die Erneuerungsrechnung ist als Angebot zu verstehen und dadurch nicht verbindlich. Allfällige Zahlungen nach Fälligkeit müssen zwingend dem Ticketing gemeldet werden damit die Zahlung entsprechend einem Platz zugewiesen werden kann. Jede Zahlung, auch nach Fälligkeit, gilt als verbindlich. Es besteht kein Anrecht auf den ursprünglichen Stammplatz oder auf Rückerstattung. Es besteht lediglich das Anrecht auf einen gleichwertigen Platz. Das Ticketing des BSC Young Boys ist jedoch bemüht, verspätete Zahlungen auf den ursprünglichen Stammplatz einzubuchen oder einen gleichwertigen Platz zu buchen.

Wer seine bezahlte Saisonkarte nicht bis Ende Juni erhalten hat, muss dies zwingend dem Ticketing melden. Nach verstreichen dieser Frist gilt die Saisonkarte als zugestellt und es besteht kein Anrecht auf kostenfreie Neuausstellung.


Ermässigungen:
Um von einer Ermässigung erstmals oder erneut profitieren zu können, müssen die entsprechenden Nachweise (Kopie ID/Pass oder IV-Ausweis) beim Ticketing eingereicht werden. Anschliessend wird eine neue Rechnung ausgestellt.

Für altersbedingte Ermässigungen (U16, U26 und AHV) gilt das Stichdatum 31.07. des entsprechenden Kalenderjahres für die Verlängerungsrechnung. Verfügt das Ticketing nicht über die entsprechenden Geburtsdaten wird die Verlängerungsrechnung mit dem Vollpreis ausgestellt.

Personen, welche in das Renten-Alter (Frauen ab 64 Jahre / Männer ab 65 Jahre) kommen, müssen sich nach erhalt der Verlängerungsrechnung beim Ticketing melden, sofern sie einen AHV-Rabatt in Anspruch nehmen möchten. Der Rabatt wird nicht automatisch gewährt.

IV-Ausweise müssen für die Verlängerungsrechnung mindestens bis am 01.10. des entsprechenden Kalenderjahres gültig sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verlängerungsrechnung mit dem Vollpreis ausgestellt und es muss ein neuer gültiger Ausweis eingereicht werden.

Family Corner:
Falls Familien/Gruppen die Auflagen des Family Corners nicht mehr erfüllen, erhalten diese keine Erneuerungsrechnung, sondern einen Informationsbrief, in welchem diese über das weitere Vorgehen und die bestehenden Möglichkeiten informiert werden. Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen des Family Corners.

Kontakt Ticketing

Ticketing BSC Young Boys
Papiermühlestrasse 71 (3. Stock)
3014 Bern
 
Telefon:   +41 31 344 88 88
E-Mail:   ticket@bscyb.ch
Öffnungszeiten:   Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 / 13:00 - 17:00 Uhr
     
Help-Point an Spieltagen: Kassenstandort 2 (Sempachstrasse/Annexgebäude)

Libero-Zonen 100 & 101:
In den Libero-Zonen 100 und 101 sind die Hinfahrt zum Stadion Wankdorf und die Rückfahrt ab drei Stunden vor Spielbeginn und bis drei Stunden nach Spielschluss im Matchticket bzw. in der Saisonkarte inbegriffen (exkl. Nachtbusse). Die kostenlose Fahrt gilt nur für Meisterschafts-Heimspiele der Super League, an Heimspielen im Schweizer Cup und der UEFA Champions League, Europa League oder Europa Conference League.