Jede:r Saisonkartenkäufer:in (Auftraggeber:in) erhält gegen
Ende April eine Verlängerungsrechnung mit dazugehörigem Begleitschreiben per Post zugestellt. Wenn die bestehende(n) Saisonkarte(n) für die Folgesaison beibehalten werden sollen, ist die fristgerechte Begleichung der zugestellten Rechnung
spätestens bis zum 31.05. zwingend. Trifft die Zahlung nicht oder verspätet bei uns ein, verfällt der Anspruch auf die Plätze und dieselben werden nach Ablauf der Fälligkeit für den öffentlichen Verkauf freigegeben.
Die Erneuerungsrechnung ist als Angebot zu verstehen und dadurch nicht verbindlich. Allfällige Zahlungen nach Fälligkeit müssen zwingend dem Ticketing gemeldet werden damit die Zahlung entsprechend einem Platz zugewiesen werden kann. Jede Zahlung, auch nach Fälligkeit, gilt als verbindlich. Es besteht kein Anrecht auf den ursprünglichen Stammplatz oder auf Rückerstattung. Es besteht lediglich das Anrecht auf einen gleichwertigen Platz. Das Ticketing des BSC Young Boys ist jedoch bemüht, verspätete Zahlungen auf den ursprünglichen Stammplatz einzubuchen oder einen gleichwertigen Platz zu buchen.
Wer seine bezahlte Saisonkarte nicht bis Ende Juni erhalten hat, muss dies zwingend dem Ticketing melden. Nach verstreichen dieser Frist gilt die Saisonkarte als zugestellt und es besteht kein Anrecht auf kostenfreie Neuausstellung.
Ermässigungen:
Um von einer Ermässigung erstmals oder erneut profitieren zu können, müssen die entsprechenden Nachweise (Kopie ID/Pass oder IV-Ausweis) beim Ticketing eingereicht werden. Anschliessend wird eine neue Rechnung ausgestellt.
Für altersbedingte Ermässigungen (U16, U26 und AHV) gilt das
Stichdatum 31.07. des entsprechenden Kalenderjahres für die Verlängerungsrechnung. Verfügt das Ticketing nicht über die entsprechenden Geburtsdaten wird die Verlängerungsrechnung mit dem Vollpreis ausgestellt.
Personen, welche in das Renten-Alter (Frauen ab 64 Jahre / Männer ab 65 Jahre) kommen, müssen sich nach erhalt der Verlängerungsrechnung beim Ticketing melden, sofern sie einen AHV-Rabatt in Anspruch nehmen möchten. Der Rabatt wird nicht automatisch gewährt.
IV-Ausweise müssen für die Verlängerungsrechnung
mindestens bis am 01.10. des entsprechenden Kalenderjahres gültig sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verlängerungsrechnung mit dem Vollpreis ausgestellt und es muss ein neuer gültiger Ausweis eingereicht werden.
Family Corner:
Falls Familien/Gruppen die Auflagen des Family Corners nicht mehr erfüllen, erhalten diese keine Erneuerungsrechnung, sondern einen Informationsbrief, in welchem diese über das weitere Vorgehen und die bestehenden Möglichkeiten informiert werden. Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen des
Family Corners.