12.04.10

Der BSC Young Boys hat die Lizenz für die Saison 2010/11 zusammen mit 21 anderen Clubs der Swiss Football League (Axpo Super League und Challenge League) in erster Instanz erhalten.

[sst]

Medienmitteilung Swiss Football League:

Erstinstanzliche Lizenzentscheide für 2010/11

Trotz angespannter wirtschaftlicher Situation zeigt das Lizenzverfahren der Swiss Football League (SFL) für die Saison 2010/11 bisher ein erfreuliches Bild: Nur vier Klubs haben von der Lizenzkommission der SFL in der ersten Instanz noch keine Lizenz für ihre aktuelle Spielklasse erhalten. In den letzten Jahren waren es zwischen sechs und acht.

Die SFL kennt vier Lizenzstufen: Die Lizenz I ist nötig für die Teilnahme am Spielbetrieb der Axpo Super League (ASL) sowie für die UEFA-Wettbewerbe. Die Lizenz II berechtigt zur Teilnahme an der ASL-Meisterschaft, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der Challenge League (ChL) beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der ChL mittun. Die Lizenz IV ist für den Aufstieg in die ChL relevant. Die aufstiegswilligen Klubs der 1. Liga werden am 21. April 2010 über die Entscheide der ersten Instanz informiert.

21 Klubs haben erstinstanzlich eine Lizenz erhalten
Folgende Klubs haben in erster Instanz eine Lizenz für die Saison 2010/11 erhalten (in Klammern aktuelle Liga des Klubs):

Lizenz I oder II erteilt an:   Lizenz III erteilt an:
FC Aarau (ASL)    FC Biel (ChL)
FC Basel 1893 (ASL)       SC Kriens (ChL)
Grasshopper Club Zürich (ASL)      FC Lausanne-Sport (ChL)
FC Luzern (ASL) FC Locarno (ChL)
Neuchâtel Xamax (ASL) FC Schaffhausen (ChL)
FC Sion (ASL) Servette FC (ChL)
FC St. Gallen (ASL) FC Winterthur (ChL)
BSC Young Boys (ASL) FC Wohlen (ChL)
FC Zürich (ASL) Yverdon-Sport (ChL)
FC Lugano (ChL)  
FC Thun (ChL)  
FC Vaduz (ChL)  

Der FC Lausanne-Sport hat gute Chancen, sich als Cup-Finalist sportlich für die UEFA Europa League zu qualifizieren. Die Waadtländer verfügen jedoch wie oben dargestellt nicht über die nötige Lizenz. Die UEFA kennt für solche Fälle jedoch ein Ausnahmeverfahren für die Teilnahme an ihren Wettbewerben. Die SFL hat die UEFA diesbezüglich bereits kontaktiert.

Lizenz an vier Klubs verweigert
Folgenden Klubs hat die Lizenzkommission SFL in erster Instanz die Lizenz verweigert (in Klammern aktuelle Liga des Klubs):

AC Bellinzona (ASL)
FC Le Mont (ChL)
FC Stade Nyonnais (ChL)
FC Wil (ChL)

Wie in den vergangenen Jahren waren auch heuer nicht erfüllte Anforderungen in den Bereichen Infrastruktur (Stadien) und Finanzen ausschlaggebend für die Lizenzverweigerungen. Die betroffenen Klubs haben die Möglichkeit, ihre Dossiers in einem Rekursverfahren noch aufzubessern. Die Entscheide der Rekursinstanz für Lizenzen SFL werden am 17. Mai 2010 mitgeteilt.

Ergänzend ist festzuhalten, dass der FC Gossau (ChL) kein Lizenzgesuch eingereicht hat. Der FC Gossau steht damit als Absteiger in die 1. Liga fest.

 




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