25.04.16 Saison 2016/17
Der BSC Young Boys hat die Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz erhalten.

Mitteilung der Swiss Football League:

19 Klubs erhalten in erster Instanz die Lizenz für 2016/17

Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als 1. Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2016/17 die Dossiers von 23 Lizenzbewerbern (20 Klubs der SFL sowie 3 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League). Sie prüfte während drei Tagen die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers.

Zehn RSL- und sieben BCL-Klubs erhalten Lizenz
Die Kommission erteilte schliesslich erstinstanzlich allen zehn Klubs der Raiffeisen Super League (RSL) die beantragte Lizenz für die kommende Saison. In der Brack.ch Challenge League (BCL) erfüllten sieben von zehn Klubs die Anforderungen für die Saison 2016/17. Dem FC Biel, dem FC Chiasso und dem FC Le Mont LS verweigerte die Lizenzkommission die Spielberechtigung. Die drei Klubs haben die Möglichkeit, innert fünf Tagen Rekurs einzulegen. Die Entscheide der 2. Instanz werden am Montag, 30. Mai 2016 kommuniziert.

Zwei Klubs können in RSL aufsteigen, zwei in BCL
Aus der BCL sind nach dem Entscheid der Lizenzkommission der FC Lausanne-Sport und der FC Aarau im Besitz der Lizenz II, die für einen Aufstieg in die RSL notwendig ist. Andere BCL-Klubs, die anstelle der beantragten Lizenz II nur mit einer Lizenz für die BCL (Lizenz III) ausgestattet wurden, können sich ebenfalls an die Rekursinstanz für Lizenzen wenden.

Aus der Promotion League erhalten der FC Rapperswil-Jona und der Servette FC die Lizenz für die BCL zugesprochen. Dem SC Kriens wird die erforderliche Lizenz III in 1. Instanz verweigert.

Die Lizenzkommission erteilte für die Saison 2016/17 folgende Spielberechtigungen:

Lizenz I oder II:

Lizenz III:

Ohne Lizenz:

Basel (I)

Xamax

Biel

GC (I)

Rapperswil

Chiasso

Luzern (I)

Schaffhausen

Le Mont

Lugano (I)

Servette

Kriens

Sion (I)

Wil

 

St. Gallen (I)

Winterthur

 

Thun (I)

Wohlen

 

YB (I)

 

 

Zürich (I)

 

 

Vaduz (II)

 

 

Aarau (II)

 

 

Lausanne (II)

 

 

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Raiffeisen Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der BCL beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Brack.ch Challenge League antreten.

[sfl]

 




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